Wer als Frau von Gewalt betroffen ist, braucht schnelle und verlässliche Hilfe. Deshalb war es so ein wichtiger Schritt, dass die Staatsregierung auf unsere Initiative hin zugesagt hat, das Gewalthilfegesetz des Bundes rasch in bayerisches Recht zu überführen. Umso enttäuschender ist der Gesetzentwurf, den sie nun vorgelegt hat: Statt echte Verbesserungen anzustoßen, wird das bisherige, überlastete System einfach fortgesetzt.
Deshalb haben wir einen Änderungsantrag in den Landtag eingebracht. Unser Ziel: Ein starkes Gewalthilfesystem, das dauerhaft trägt. Dazu gehören konsequente Prävention, mehr Täterarbeit, eine ausreichende Finanzierung der Hilfsangebote und bessere Vernetzung aller Beteiligten. Denn wer Frauen wirksam schützen will, darf Gewalt nicht erst bekämpfen, wenn sie bereits passiert ist.
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